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Kreditkarten

Kreditkarten-Sicherheit

Sie heißen “3-D-Secure“ oder “MC-SecureCode“ – die neuen Sicherheitsverfahren von Kreditkarten. Doch machen diese Systeme den Umgang mit Kreditkarten wirklich sicherer oder schieben Banken damit die Verantwortung nur dem Kunden zu?

Die Banken werben mit neuen Verfahren für noch mehr Sicherheit von Kreditkarten, die bislang ohnehin schon als sicherstes Zahlungsmittel gelten: Treten Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung auf, so muss der Kunde die Karte lediglich sofort sperren lassen und den Missbrauch melden. In diesen Fällen haftet der Kunde meistens mit maximal 50 Euro, oft sogar mit null Euro, denn die Beweislast liegt bei der Bank. Ausnahme ist grob fahrlässiges Verhalten, wenn also zum Beispiel die Pinnummer auf die Rückseite der Karte geschrieben wurde.

Die neuen Verfahren verlangen ein zusätzliches Passwort oder eine weitere PIN, die der Kunde selber vergibt. Inzwischen unterstützen viele Online-Shops, die Visa oder MasterCard akzeptieren, dieses System und fragen nach dem zusätzlichen Code. Kommt eine Kreditkarte abhanden, können Finder oder Dieb die Karte problemlos im Internet für größere Wareneinkäufe nutzen. Die zusätzliche Abfrage nach dem persönlichen Code soll Verbraucher schützen und Hacker-Angriffen vorbeugen. Das leuchtet ein und erschwert es Dieben tatsächlich, die Karte zu Missbrauchszwecken im Internet einzusetzen. Was aber, wenn ein Hacker die Daten im Internet trotzdem ausspähen kann? Dann wird die Bank ihrem Kunden grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen, und die Beweislast schwenkt zum Kunden über. Den Missbrauch nachzuweisen, dürfte in diesen Fällen äußerst schwer fallen.

Entsprechend sind die neuen Verfahren zwar sicherer, doch könnten Kunden dadurch evtl. einen größeren Schaden haben als zuvor: Ohne die zusätzliche Sicherheitsstufe wären ja die Bank bzw. der Online-Shop haftbar. Folglich warnen Verbraucherzentralen vor dem neuen Verfahren. Immerhin gibt es Alternativen: Wer das vermeiden will, sollte sich eine neue oder zweite Kreditkarte ohne zusätzlichen Code besorgen, eine andere Bezahlmethode auswählen oder die Karte nur fernab des Internets einsetzen. Zwar ist die Teilnahme am neuen System meistens freiwillig, bietet aber die Karte die Aktivierung des Codes an und der Online-Händler nimmt am neuen Sicherheitssystem teil, lässt sich ohne persönlichen Code keine Ware einkaufen.

Letzte Aktualisierung: 04.02.2010



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