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Unberechtigte Abbuchungen bei Kreditkarten

Kreditkarten sind sowohl im Urlaub als auch bei Internetzahlungen kaum noch zu ersetzen. Doch immer häufiger tauchen unberechtigte Abbuchungen auf.

Häufig verlangen Hotels, Fluggesellschaften oder Autovermietungen eine Kreditkarte vom Kunden als Sicherheit. Verbraucherschützer stellen fest, dass immer häufiger Geld abgebucht wird, ohne dass der Kunde dem zugestimmt hat. Doch dagegen kann man sich wehren.

Immer mehr Menschen erleben es: Sie sollen im Ausland bei der Autovermietung eine Kreditkarte vorlegen, falls z.B. nochmals nachgetankt werden müsse. Zu Hause erlebt man dann die Überraschung, wenn weit mehr als nur der Wert für eine Tankfüllung abgebucht wurde. Storniert man den Betrag stellen sich die Banken oft quer und beharren auf die Zahlung, meist schlagen sie sogar noch weitere Gebühren drauf. Wenn es aber keinen vom Kunden unterschriebenen Beleg gibt, so kann der Kunde den abgebuchten Betrag zurückfordern.

Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beobachtet solche oder ähnliche Fälle immer häufiger. Meistens kommt so etwas bei Hotels oder Autovermietungen vor. Wenn keine Rechnung oder kein Kreditkartenbeleg vorliegt, die bzw. der ordnungsgemäß abgezeichnet wurde, darf der Betrag nicht belastet werden. Der Kunde kann ihn zurückfordern.

Deshalb empfiehlt Herr Strube die Kreditkartenabrechnung sofort zu reklamieren. Die Beweislast in solchen Fällen liegt immer bei dem jeweiligen Kreditkarten-Anbieter. Er muss den unterschriebenen Beleg oder die akzeptierte Rechnung vorweisen.

Banken akzeptieren die Stornierung häufig jedoch nicht. Deshalb ist es häufig notwendig einen Anwalt aufzusuchen, um so das zu unrecht abgebuchte Geld erstattet zu bekommen.

Um solche Fälle zu vermeiden rät der Verbraucherschützer darauf zu achten, dass er Hotelrechnungen im Detail prüft und gegenzeichnet und der Kreditkartenbeleg unterschrieben und eine Version davon ausgehändigt wird.

Letzte Aktualisierung: 03.12.2008
Quelle: Deutschlandfunk



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