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Kreditkartenzahlung
Gebühren für Kartenzahlungen unzulässig
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Immer wieder werden für Kartenzahlungen im Internet Gebühren vom Kunden verlangt. Ein Berliner Gericht hat zu Gunsten der Verbraucher entschieden.
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Im Internet verlangen einige Anbieter Gebühren für die Bezahlung mit Kreditkarte oder Girocard. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts (Aktenzeichen 23 U 243/08) ist diese Gebühr rechtswidrig. Anlass war eine Klage gegen Ryanair. Der Billigflieger hatte vier Euro Gebühr bei einfachem Flug für Kreditkartenzahlungen verlangt. Da keine Alternative zur Kartenzahlung angeboten wurde und Ryanair keine weiteren Aufwendungen entstehen, ist laut Auffassung des Gerichts diese Gebühr unzulässig. Erst wenn zusätzlich ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren angeboten wird, kann ein Anbieter Gebühren für Kartenzahlungen erheben.
Letzte Aktualisierung: 30.07.2009
Quelle: Redaktion
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