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Payment mit Handy

Unsicheres Bezahlsystem

Die Stiftung Warentest führt das Handy als Zahlungsmethode beim Einzelabruf von Testergebnissen ein.

Wer bei der Stiftung Warentest Testergebnisse unter test.de im Internet downloaden möchte, muss dafür eine Gebühr bezahlen. Dazu stehen dem User verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, wie Kreditkarte, PayPal, ClickandBuy, infin oder (ganz neu) Handy zur Verfügung.

Wie funktioniert das Bezahlen per Handy auf test.de?
Der User wählt im Internet den Artikel/Test aus, klickt auf “Einzelabruf“ und wählt die Bezahlmethode “Handy“ aus. Nach Eingabe der Handynummer wird eine SMS mit einer Transaktionsnummer (TAN) versendet. Diese gibt der User im Internet ein und kann den Download starten.

Nach Angaben von Stiftung Warentest ist es egal, mit welchem Handyanbieter der Kunde einen Vertrag hat. Auch Prepaid-Kunden können den Service nutzen und Artikel per Handy abrufen. Dieses Verfahren ist nicht nur einfach, sondern geht auch sehr schnell: Innerhalb von ca. 30 Sekunden ist ein kostenpflichtiger Artikel frei geschaltet.

Handys werden immer mehr zum Alleskönner: Sie können sprechen, lesen, rechnen, fotografieren, Post senden und empfangen, Türen öffnen und der Parkscheinautomat lässt sich ebenfalls bedienen. So genannte Smartphones setzen sich immer mehr durch und es scheint nur noch eine Frage der Zeit, bis Handys die Geldbörse samt Plastikgeld ersetzen.

Doch wie steht es um die Sicherheit? Am Beispiel der Stiftung Warentest ist gut zu erkennen, dass ein Dieb mit einem gestohlenen Handy bis zur Kartensperre problemlos zahlen kann - im konkreten Fall jedoch nur bis maximal 16 Euro. Ein großer Unterschied zum Beispiel zu Kreditkarten liegt in der Haftung im Missbrauchsfall. Der Eigentümer des Handys haftet immer in voller Summe, während der Kreditkarteninhaber nur bei grob fahrlässiger Handlungsweise voll haftet, z. B. wenn die PIN auf der Kreditkarte vermerkt ist. Bei Diebstahl haften Sie bei den meisten Kartenanbietern nur bis zu 50 Euro, teils sogar mit null Euro. Die Beweislast im Missbrauchsfall von Kreditkarten liegt bei der Bank – Ausnahme: grob fahrlässiges Handeln. Nach der Kartensperre haftet der Kreditkarteninhaber gar nicht.

Die Anzahl der in Deutschland in Umlauf befindlichen Zahlungskarten und Mobilfunkanschlüsse hält sich die Waage - ca. 120 Millionen Karten und über 100 Millionen Mobilfunkanschlüsse. Im Jahr 2008 erfasste das Bundeskriminalamt 7940 Betrugsfälle mit Kreditkarten. Außerdem sind 23 689 Missbrauchsfälle mit Debitkarten registriert. Leider zeigt keine bundesweite Statistik die Anzahl gestohlener Handys auf. Jedoch führt die Braunschweiger Polizei nach Angaben der ARD eine eigene Statistik für Handy-Diebstahl. Rechnet man das Braunschweiger Ergebnis des Jahres 2004 (neuere Zahlen liegen nicht vor) auf das Bundesgebiet hoch, so dürften knapp 300 000 Handys jährlich unfreiwillig den Besitzer wechseln – inzwischen sicherlich deutlich mehr. Das ist nicht verwunderlich, denn Handys an sich sind teuer und auf dem Gebrauchtwarenmarkt sehr begehrt. Selbst nach Sperrung der SIM-Karte ist das Handy hierzulande noch voll funktionstüchtig und lässt sich mit einer anderen Karte problemlos bedienen. In anderen europäischen Ländern kann man auch das Handy sperren, was es deutlich unattraktiver für Kriminelle macht.

Fazit: Die Kreditkarte ist als Zahlungsmittel wesentlich sicherer. Wird ein flächendeckendes Bezahlsystem wie oben beschrieben eingeführt, so sollte eine Grundvoraussetzung die Möglichkeit zur Sperrung des Handys sein. Insbesondere wenn damit künftig teure Einkäufe wie beispielsweise Fernseher gemacht werden können.

Letzte Aktualisierung: 18.02.2010



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