GeldKarte
Bezeichnung der deutschen Kreditwirtschaft für die von ihr entwickelte Elektronische Geldbörse.
Händlervertrag
Vertrag zwischen Acquirer und Vertragsunternehmen, in dem sich Letzteres bereit erklärt, die Kreditkarte als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Eine Besonderheit ist, dass der Karteninhaber aus diesem Vertrag ein eigenständiges Recht auf Kartenzahlung besitzt; es handelt sich deshalb um einen Vertrag zu Gunsten Dritter.
Handelssperrliste
Von Handelsunternehmen intern geführte Liste mit Zahlungskarten, die zum Beispiel wegen Rücklastschriften aus ec-Lastschriftverfahren nicht mehr akzeptiert werden.