Erläuterungen und Definitionen wichtiger Kreditkarten-Fachbegriffe: Glossar: A bis C

Acquirer
Unternehmen, das Akzeptanzstellen für Kreditkartenzahlung (zum Beispiel Handel, Hotels, Gaststätten, Autovermieter, Fluggesellschaften) akquiriert und betreut. Acquirer benötigen für ihre Tätigkeit von der entsprechenden Kartenorganisation eine Lizenz.

ATM (Automated Teller Machine)
Englischer Begriff für Geldautomaten.

Akzeptanzstelle
Unternehmen, das Zahlungen per Karte akzeptiert.

Auslandseinsatzgebühr
Eine bei der Bearbeitung von Fremdwährungsumsätzen erhobene Gebühr, die entweder im Umrechnungskurs direkt enthalten ist oder explizit auf der monatlichen Abrechnung ausgewiesen wird.

Autorisierung
Prüfung einer Transaktion auf Zulässigkeit anhand diverser Kriterien wie zum Beispiel Prüfung des Kartengültigkeitszeitraumes, Richtigkeit der Kartennummer, Abfrage einer Karten-Sperrliste, Richtigkeit der PIN, Einhaltung eines finanziellen Gesamtlimits je Monat/Woche, Einhaltung eines Maximalbetrages je Transaktion.

Autorisierungszentralen
Rechenzentren, die Kartenzahlungen autorisieren.

Bankkreditkarte
Zahlungskarte, die von einer Bank mit dem Markenzeichen einer nichtkommerziellen Kreditkartenorganisation (zum Beispiel MasterCard oder Visa) herausgegeben wird.

Barzahlungsklausel
Regelung im Händlervertrag, die es den Vertragsunternehmen verbietet, Barzahlerrabatte als Alternative zu Kartenzahlungen zu gewähren bzw. Gebühren für die Kreditkartenzahlung zu erheben. Diese Regel wird auch als Preisaufschlagsverbot bezeichnet.

Chargekarte
Zahlungskarte, bei der dem Karteninhaber zu einem festgelegten Zeitpunkt die bis dahin aufgelaufenen Beträge in Rechnung gestellt werden. Dies ist zur Zeit zum Beispiel bei den meisten MasterCards in Deutschland der Fall. Als "Credit Cards" werden international in der Regel nur solche Karten bezeichnet, die einen echten Kredit (mit Ratenzahlungsmöglichkeit und Zinsbelastung) gewähren.

Cobranding-Karte
Von einer Kartenorganisation oder einem von ihr autorisierten Kreditinstitut in Zusammenarbeit mit einem kommerziellen Unternehmen aus dem Nichtbankenbereich herausgegebene, speziell auf die Bedürfnisse der Kunden dieses Unternehmens zugeschnittene und häufig nur diesen angebotene Kreditkarte.

Erläuterungen und Definitionen wichtiger Kreditkarten-Fachbegriffe: Glossar: G bis M

GeldKarte
Bezeichnung der deutschen Kreditwirtschaft für die von ihr entwickelte Elektronische Geldbörse.

Händlervertrag
Vertrag zwischen Acquirer und Vertragsunternehmen, in dem sich Letzteres bereit erklärt, die Kreditkarte als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Eine Besonderheit ist, dass der Karteninhaber aus diesem Vertrag ein eigenständiges Recht auf Kartenzahlung besitzt; es handelt sich deshalb um einen Vertrag zu Gunsten Dritter.

Handelssperrliste
Von Handelsunternehmen intern geführte Liste mit Zahlungskarten, die zum Beispiel wegen Rücklastschriften aus ec-Lastschriftverfahren nicht mehr akzeptiert werden.

Issuer
Emittent einer Karte.

Jahresgebühr
Jährlich erhobenes Entgelt, das der Karteninhaber an den Emittenten zu entrichten hat.

Kundenbedieneinheit
Teil eines EFTPoS-Terminals, an dem der Kunde den Kaufbetrag bestätigt und seine PIN eingibt.

Laufzeit
Gültigkeitszeitraum einer Karte.

Limit
Vom Emittenten festzusetzender Kreditrahmen des Karteninhabers. Als Grundlage dienen hierzu die im Kreditkartenantrag angegebenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Jahres-Nettoeinkommen, Monatsgehalt).

Maestro
Maestro ist das weltweite System von MasterCard für Debitkarten. Es ist vergleichbar mit dem deutschen electronic-cash-System. Der Kunde gibt bei der Zahlung jeweils seine Geheimnummer ein. Die Zahlung wird auf Betrag und PIN geprüft. Bei Zahlungsbestätigung am Terminal übernimmt das kartenausgebende Institut eine Zahlungsgarantie.