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Vorsorge für Notfälle
Rechtzeitig Bevollmächtigten benennen
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Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) empfiehlt, vorsorglich eine Bankvollmacht zu erteilen, um sicher zu stellen, dass Bankgeschäfte auch im Notfall weiterhin vorgenommen werden können.
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Private Vorsorge für Notfälle ist heute wichtiger denn je. Das gilt insbesondere für Bankgeschäfte. Denn jeder kann durch Unfall oder Krankheit plötzlich außer Stande sein, Überweisungen, Bargeldabhebungen und andere Bankgeschäfte zu tätigen. Um auch in solchen Notfällen handlungsfähig bleiben zu können, empfiehlt der ZKA, eine Person des Vertrauens zur Wahrnehmung der Vermögensangelegenheiten gegenüber seiner Hausbank zu bevollmächtigen.
Die Vollmacht berechtigt die Vertrauensperson alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Konto- oder Depotführung in unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die Bankvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Entsprechende Vordrucke für Bankvollmachten hält jedes Kreditinstitut für seine Kunden bereit. Zusätzlich zur Bankvollmacht kann der Kunde mit dem Bevollmächtigten vereinbaren, dass dieser nur im Notfall – also bei Handlungsunfähigkeit des Kunden durch schwere Krankheit oder nach einem Unfall – von der erteilten Vollmacht Gebrauch machen darf.
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