Damit der Kunde von den neuen Bedingungen profitieren kann, muss er seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und z. B. Karte und PIN (Geheimzahl) getrennt voneinander aufbewahren. Bei fahrlässigem Verhalten haftet er bis zur Höhe des geltenden Verfügungsrahmens. Das ist der Betrag, den der Kunde täglich mit der Karte abheben kann.
Kartenmissbrauch
Haftung bei Zahlungskarten
Sparkassen übernehmen volle Haftung bei Kartenmissbrauch