
Verbraucher nun geschützt
Bei den genannten Systemen gibt der Karteninhaber zusätzlich zur drei- bzw. vierstelligen Prüfziffer ein weiteres Passwort beim Bezahlvorgang im Internet ein. Dieses Passwort wird allein vom Kunden vergeben. Entsprechend war anzunehmen, dass Banken dem Kunden fahrlässiges Verhalten vorwerfen, wenn Hacker diesen Code abgreifen. Dann läge die Beweislast beim Verbraucher und nicht mehr bei der Bank. Auf Druck der Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest gaben die Banken nun nach bzw. erklärten, die Kunden nicht zusätzlich zu belasten. Erst nach diesem Schritt kann man die Akzeptanz der neuen Sicherheitsverfahren von MasterCard und Visa uneingeschränkt empfehlen.
Schutz vor Missbrauch enorm gestiegen
Ohnehin war es für Verbraucher schwierig, sich dem Angebot zu entziehen: Bietet die Bank die neuen Sicherheitscodes an und nimmt ein Internetshop an diesem Verfahren teil, so muss der Kunde beim Bezahlvorgang unweigerlich das zusätzliche Passwort eingeben oder den Einkauf abbrechen. Alternativ hätte man die Karte wechseln müssen. Die zusätzliche Abfrage nach dem persönlichen Code ist unter den neuen Bedingungen als verbraucherfreundlich einzustufen. Gleichzeitig beugt sie Hacker-Angriffen vor. Aber auch bei Diebstahl oder Kartenverlust ist die Karte nun nicht mehr problemlos von Dritten beim Online-Shopping zu verwenden.