Erläuterungen und Definitionen wichtiger Kreditkarten-Fachbegriffe

Glossar: G bis M

GeldKarte
Bezeichnung der deutschen Kreditwirtschaft für die von ihr entwickelte Elektronische Geldbörse.Diese ermöglicht es, Kleinbeträge bargeldlos zu zahlen, dafür muss die Geldkarte vorher aufgeladen werden. Mittlerweile ist fast jede Girocard mit der Geldkarten-Funktion ausgestattet.

Girokonto
Basisprodukt der meisten Banken. Bietet die Möglichkeit für Überweisungen, Zahlungen und als Gehaltskonto. Das Geld ist hier nicht für einen bestimmten Zeitraum angelegt, sondern jederzeit verfügbar. Heutzutage ist ein Girokonto Voraussetzung für eine Kreditkarte, die Abrechnung der Kreditkarte erfolgt über dieses.

Guthabenzins
Wenn man Geld auf das Kreditkartenkonto lädt, erhält man für das Guthaben auf dem Konto Zinsen, die sogenannten Guthabenzinsen.

Händlervertrag
Vertrag zwischen Acquirer und Vertragsunternehmen, in dem sich Letzteres bereit erklärt, die Kreditkarte als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Eine Besonderheit ist, dass der Karteninhaber aus diesem Vertrag ein eigenständiges Recht auf Kartenzahlung besitzt; es handelt sich deshalb um einen Vertrag zu Gunsten Dritter.

Handelssperrliste
Von Handelsunternehmen intern geführte Liste mit Zahlungskarten, die zum Beispiel wegen Rücklastschriften aus ec-Lastschriftverfahren nicht mehr akzeptiert werden.

IBAN
Die "International Bank Account Number" ist eine international standardisierte Bankkontonummer, welche der Vereinheitlichung des Internationalen Zahlungsverkehrs dienen soll.

Issuer
Als Issuer wird die Bank bezeichnet, welche die Kreditkarte herausgibt. Damit ist der Issuer einer von vier Akteuren der Kreditkarteninfrastruktur, zusammen mit Karteninhaber, Acquirer und Serviceprovider.

Jahresgebühr
Jährlich erhobenes Entgelt, das der Karteninhaber an den Emittenten zu entrichten hat.

Kundenbedieneinheit
Teil eines EFT/POS (Electronic Fund Transfer at Point of Sale)-Terminals, an dem der Kunde den Kaufbetrag bestätigt und seine PIN eingibt.

Laufzeit
Gültigkeitszeitraum einer Karte.

Legitimationsprüfung
Per Gesetz sind Banken dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung durchzuführen wenn eine Kreditkarte bestellt wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass keine vertragliche Übereinkunft auf Basis falscher Angaben stattfindet. Die Legitimationsprüfung kann mittels verschiedener Verfahren durchgeführt werden. Prominenteste Beispiele sind das sogenannte PostIdent-Verfahren und das VideoIdent-Verfahren.

Maestro
Maestro ist das weltweite System von MasterCard für Debitkarten. Es ist vergleichbar mit dem deutschen electronic-cash-System. Der Kunde gibt bei der Zahlung jeweils seine Geheimnummer ein. Die Zahlung wird auf Betrag und PIN geprüft. Bei Zahlungsbestätigung am Terminal übernimmt das kartenausgebende Institut eine Zahlungsgarantie.