Kreditkartenverlust

Kreditkarte verloren – was ist zu tun?

Sie haben Ihre Kreditkarte verloren? Eine sofortige Sperrung ist jetzt wichtig. Nicht alle Banken nutzen den zentralen Sperrnotruf 116 116. cardscout informiert Sie über die Sperrnummer Ihrer Bank und alles, was nach einem Kartenverlust zu tun ist.

Nicht alle Banken nutzen den Sperrnotruf 116 116. Hier finden Sie die Sperrnummer für Ihre Kreditkarte. Lesen Sie außerdem, alles über die Schritte, die Sie nach dem Verlust Ihrer Karte tätigen müssen.

  • Wenn Sie Ihre Kreditkarte verloren haben, gilt es schnell zu handeln. Lassen Sie die Karte sofort sperren.
  • Die meisten Kreditkarten lassen sich unter der +49 116 116 sperren.
  • Sie haften bei einem Kreditkartenbetrug mit maximal 150 Euro.
  • Voraussetzung ist, dass Sie nicht grob fahrlässig mit Ihrer Kreditkarte umgegangen sind und nach dem Verlust ordnungsgemäß gehandelt haben.

Sofort nachdem Sie den Verlust Ihrer Zahlungskarte (EC-/ oder Kreditkarte) oder Unregelmäßigkeiten auf der Kreditkartenabrechnung feststellen, müssen Sie folgende Maßnahmen zur Sperrung Ihrer Kreditkarte ergreifen:

Schritt 1: Kreditkarte sperren lassen

Zentralen Sperrnotruf unter Tel. +49 116 116 anrufen und die Karte sperren lassen. Die Nummer gilt für alle Geldkarten national und international (innerhalb Deutschlands kostenfrei, im Ausland abhängig vom Netzbetreiber). Die zentrale Sperr-Notrufnummer ist für die meisten großen Banken gültig, außer bei den Folgenden:

  • Advanzia Bank: Inland: Tel. 0800 88 011 20 - Ausland/Mobil: Tel. +49 (0) 345 2197 3030
  • Barclaycard: Tel. +49 (0) 40 8 90 99 877
  • ConsorsBank: Tel. +49 (0) 69 66 57 13 33 (Sperrnummer für Visa-Kreditkarten)
  • Hanseatic Bank: Tel. +49 (0) 40 600 096 422
  • International Card Services B.V.: Tel. +49 (0) 211 69 15 26 99
  • Mercedes-Benz Bank:Tel. +49 (0) 69 6657 1333
  • Postbank: Inland: Tel. 0228 5500 5500 - Ausland: Tel. +49 (0) 69 6657 1333
  • Santander Bank: Tel. +49 (0) 2161 27 29 889
  • TeamBank AG: Tel. +49 (0) 721 12 09 66 001 (Sperrnummer easyCredit Card)
  • TARGOBANK AG: Tel. +49 (0) 211 900 20 444
  • PPRO Financial Ltd: Tel. 00800 48437776
  • Valovis: Tel. +49 (0) 69 26 48 97 55 5
  • Wüstenrot Bank: Tel. +49 (0) 7141 16 75 66 00

 

Falls Sie sich im Ausland befinden und die +49 116 116 nicht erreichen können, dann probieren Sie bitte die Berliner Rufnummer +49 30 4050 4050. Diese Telefonnummer wird durch den Sperrnotruf zur besseren Erreichbarkeit zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland hängt vom jeweiligen Telefonanbieter ab.

Wer seine Kreditkarte weder über den zentralen Notruf, noch über die Bank oder Sparkasse selbst sperren kann, hat die Möglichkeit sich an den Kreditkarten-Anbieter VISA, MasterCard, American Express und Diners Club selbst zu wenden:

  • VISA: Inland: Tel. 0800 811 8440
  • MasterCard: Inland: Tel. 0800 819 1040 - Ausland (ausgenommen USA): Tel. +1 636 722 7111 (per R-Gespräch bei Festnetz)
  • USA: Tel. +1 800 627 8372
  • American Express: Tel. +49 (0) 69 9797 1000
  • Diners Club International: Tel. +49 (0) 69 900 150 -135 oder -136
Tipp

Oftmals verlegen Kreditkarten-Inhaber ihr Karte schlicht und sie taucht nach kurzer Zeit wieder auf. Nehmen Sie sich vor dem Sperrnotruf wenige Minuten Zeit und suchen Sie nach Ihrer Kreditkarte. Wenn die Karte nicht sofort auftaucht, sollten Sie das Kreditinstitut informieren. Finden Sie Ihre Kreditkarte, nachdem Sie den Sperr-Anruf getätigt haben, ist es in der Regel kein Problem, die Sperrung wieder aufzuheben.

Schritt 2: Sperrung der Kreditkarte dokumentieren

Notieren Sie den genauen Zeitpunkt, wann Sie bemerkt haben, dass Ihre Kreditkarte verschwunden ist und wann Sie den Notruf für die Kartensperrung getätigt haben.

Schritt 3: Polizei einschalten, um den Diebstahl der Kreditkarte zu melden

Nachdem Sie die Karte haben sperren lassen, sollten Sie umgehend bei der örtlichen Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Schritt 4: Weitere Belege für das Sperren der Kreditkarte und die Anzeige sammeln

Schreiben Sie den Zeitpunkt und den Namen des Polizisten auf und lassen Sie sich eine Kopie oder den Durchschlag der Anzeige aushändigen. Falls Sie ein Smartphone besitzen, können Sie mit einem Screenshot der ausgehenden Anrufe dokumentieren, wann Sie die Sperrung der Kreditkarte veranlasst haben. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt in Frage gestellt werden, ob Sie sich nach dem Kartenverlust ordnungsgemäß verhalten haben, können die Nachweise helfen.

Schritt 5: Besonderheiten der Bank beim Verlust der Kreditkarte beachten

Die Polizei rät dazu, unverzüglich das kontoführende Institut zu benachrichtigen. Falls erforderlich, müssen die Schadensunterlagen der Bank ohnehin ausgefüllt und möglichst schnell an die Bank zurückgeschickt werden. Prüfen Sie im Vorfeld wie auch im Nachhinein sorgfältig Ihre Kreditkartenabrechnung oder die Kontoauszüge.

Viele Kreditinstitute bieten außerdem Services, wie das Zusenden einer Ersatzkarte oder einen Notfall-Bargeldservice an, den Kunden in Anspruch nehmen können, wenn ihre Kreditkarte abhanden kommt.

Das brauchen Sie für die Sperrung Ihrer Kreditkarte

Um die Kreditkarte sperren zu lassen, benötigen Sie Ihre Karten-/Kontodaten:

  • Bankleitzahl
  • Kontonummer
  • Kartennummmer

Es empfiehlt sich daher, gleich nach Erhalt der Kreditkarte die Kartennummer, ausgebende Bank usw. zu notieren und an einem sicheren Ort zu deponieren. Sollten Sie Ihre Kartendaten nicht zur Hand haben, können alte Abrechnungen der kartenausgebenden Bank oder Sparkasse weiterhelfen. Hier sind die Kartennummer und andere wichtige Daten meist vermerkt.

Auf Reisen im Ausland vorbereitet sein

Bereits seit 2005 gibt es die +49 116 116 als zentrale Sperr-Notrufnummer. Anrufe aus Deutschland sind rund um die Uhr kostenlos. Leider nehmen nicht alle Banken an dieser gemeinsamen Hotline teil. So bietet beispielsweise die Postbank eine eigene Sperrnummer an. Kunden sollten sich daher vor einer Urlaubsreise bei der Bank erkundigen, welche Nummer im Notfall gültig ist. Ebenso sollten Reisende Konto- und Kreditkartennummer aufschreiben und getrennt von der Kreditkarte verwahren. Außerdem bewahrt man die Karte selbst am besten nicht gemeinsam mit dem Bargeld auf. Oft haben Taschendiebe Bargeld zum Ziel und greifen daher als erstes zum Portemonnaie.

Wer haftet bei Kartenverlust und Kreditkartenbetrug?

Eine Zahlungskarte (EC- oder Kreditkarte) zu verlieren oder Opfer eines Diebstahls geworden zu sein, ist immer unangenehm. Wichtig ist, dass sobald Ihnen der Verbleib der Kreditkarte unklar ist, Sie unverzüglich die Sperrung telefonisch veranlassen. "Bei EC-Karten haftet der Kunde für die entstandenen Schäden zunächst selbst, nach der Sperre haftet grundsätzlich die Bank“, erklärt Hartmut Strube, Finanzjurist der Verbraucherzentrale NRW. Bei Kreditkarten haftet der Kunde bei Einkäufen bis zu maximal 150 Euro, auch nach der Kartensperrung. Manche Kreditinstitute verzichten vollkommen auf die Haftung durch den Karteninhaber.

Banken haften zwar im Betrugsfall, aber nur, wenn der Kreditkarten-Inhaber nicht fahrlässig mit der Kreditkarte oder PIN umgegangen ist. Aber wann genau liegt eigentlich ein fahrlässiger Umgang mit einer Zahlungskarte vor? Dazu hat es eine Fülle von Gerichtsurteilen gegeben. So entschied ein Gericht beispielsweise, dass die Kreditkarte nicht in einer Handtasche aufbewahrt werden dürfe, da dies Diebe anlocke.

"Einem Kunden war sogar Fahrlässigkeit bescheinigt worden, als er seine EC-Karte im verschlossenen Hotelzimmer gelassen hat, um sie nicht auf einen Trödelmarkt mitnehmen zu müssen, wo er mit Taschendieben rechnete“, erinnert sich Verbraucherschützer Strube an ein kurioses Urteil. Sofern man nicht gerade im Urlaub oder auf Geschäftsreise ist, gilt: „Man sollte die Karte einfach zuhause lassen und nur bei Bedarf ins Portemonnaie stecken“, rät der Verbraucherschützer.

Richtiger Umgang mit Karte schützt vor Kartenmissbrauch

Die PIN sollte niemals zusammen mit der Kreditkarte oder EC-Karte aufbewahrt werden. Einzig sichere Lösung: auswendig lernen! Auch wer die Nummer verschlüsselt im Handy speichert, könnte fahrlässig handeln. Wichtig ist zudem, dass die PIN stets – ob am Geldautomaten oder an der Kasse im Supermarkt – verdeckt eingegeben wird, um das Ausspähen der Daten zu verhindern. Auch sollten die sensiblen Daten nie an andere Personen weitergegeben werden. Mit einer gestohlenen Geldkarte an sich lässt sich oft nicht viel anfangen, geschweige denn Geld abheben. Wurde die Geheimzahl aber ausgespäht und dann die Karte gezielt gestohlen, fällt es sehr schwer, der Bank gegenüber zu verdeutlichen, dass man Opfer und nicht Partner des Betrügers ist.

Einige Banken bieten die Möglichkeit, die Geheimzahl zu ändern. Strube warnt davor, dann Nummern wie 4711 oder 0000 zu wählen, da Betrüger diese besonders leicht knacken können.

 

Bildquelle: gettyimages

Leonie Wiesner

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