Bargeldloses Zahlungsverfahren

Lastschrift: So funktioniert das Zahlungsverfahren

Viele Bezahlvorgänge laufen heutzutage über das Lastschriftverfahren ab. Das Verfahren ist ein bargeldloser Zahlungsverkehr, da es rein elektronisch abläuft. Wie der Lastschrifteinzug funktioniert erklären wir Ihnen hier.

Bargeldlose Zahlungen mit dem Lastschriftverfahren

Beim Lastschriftverfahren wird die Bank beauftragt, Geld von einem bestimmten Konto abzubuchen. Es wird hierbei zwischen zwei Verfahrensarten unterschieden:

  • Abbuchungsverfahren

    Im Abbuchungsverfahren beauftragt der Zahlungspflichtige seine Bank eine Zahlung an einen bestimmten Empfänger auszuführen. Bei diesem Verfahren gibt es kein Widerspruchsrecht.

  • Einzugsermächtigungsverfahren

    Beim Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Erlaubnis, Geld von seinem Konto abzubuchen. Diese Erlaubnis muss schriftlich erfolgen und es gilt ein Widerspruchsrecht von sechs Wochen.

SEPA-Lastschrift – bargeldlose Zahlungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum

Das SEPA-Verfahren („Single Euro Payments Area“) ist eine Vereinheitlichung bargeldloser Zahlungen in der EU, der Europäischen Freihandelsassoziation, Monaco und San Marino. Dadurch können europaweit Lastschriftzahlungen vorgenommen werden. Hier wird nochmals in zwei Kategorien unterteilt:

  • SEPA-Basislastschrift

    Dieses Lastschriftverfahren gilt, wenn mindestens eine der beiden Parteien eine Privatperson ist. Hier gibt es ein Widerspruchsrecht von acht Wochen.

  • SEPA-Firmenlastschrift

    Dieses Lastschriftverfahren gilt für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen oder Geschäftskunden. Das Widerspruchsrecht fällt bei der SEPA-Firmenlastschrift weg.

Das SEPA-Lastschriftmandat

Um Geld von einem Konto einziehen zu dürfen, wird ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt. Dieses Mandat wird vom Zahlungspflichtigen ausgefüllt. Bei einem Firmen-Lastschriftmandat muss der Zahlungspflichtige vor der ersten Belastung das Mandat bei seiner Bank oder Sparkasse bestätigen.

  • Das Mandat kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden.
  • Ein Lastschriftmandat gilt unbefristet: Es kann vom Zahlungspflichtigen jedoch jederzeit widerrufen werden.
  • Das Mandat verfällt automatisch, wenn seit der letzten Abbuchung mehr als 36 Monate vergangen sind.
  • Jedem SEPA-Lastschriftmandat muss eine eindeutige Mandatsreferenz zugewiesen werden, sodass jede Lastschrift eindeutig identifiziert werden kann.

Die Vorteile des Lastschriftverfahrens

Beim Lastschriftverfahren wird der Verbraucherschutz großgeschrieben, denn dieses bargeldlose Bezahlungsvorgehen hat viele Vorteile.

Vorteile

  • Monatliche automatische Abbuchung

    Monatliche Kosten können komfortabel bezahlt werden, ohne einen Dauerauftrag oder wiederholte Überweisungen einrichten zu müssen.

  • Kein Zahlungsverzug

    Durch die automatische Abbuchung durch den Zahlungsempfänger kann es nicht zu einem Verpassen der Zahlungsfrist kommen – so vermeiden Sie unerwünschte Mahnungen.

  • Mandatsreferenz

    Alle Zahlungen können durch die Mandatsreferenz eindeutig zugewiesen und nachverfolgt werden.

  • Vereinbarungen

    Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, Ihnen den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens 14 Tage im Voraus mitzuteilen. Kürzere Fristen sind nur möglich, wenn diese vorab vereinbart wurden – zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen oder auf der Rechnung.

  • Erstattung von Abbuchungen

    Nach einer Abbuchung können Sie innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen eine Erstattung verlangen.

  • Einspruch bei unautorisierter Abbuchung

    Bei unautorisierten Abbuchungen – wenn Sie dem Zahlungsempfänger kein Lastschrift-Mandat erteilt oder dieses widerrufen haben - können Sie sogar bis zu 13 Monate danach Einspruch einlegen.

Die Nachteile des Lastschriftverfahrens

Die Nachteile des Lastschriftverfahrens für den Käufer sind überschaubar.

Nachteile

  • Fehlende Deckung des Kontos

    Sollte auf der Betrag auf dem Konto des Käufers nicht ausreichend sein so wird die Lastschrift meist abgelehnt und es kommt zu einer Lastschriftrückgabe. Die Lastschriftrückgabe ist für den Händler mit entsprechenden Kosten durch seine Bank verbunden. Der Händler hat die Möglichkeit diese Mehrkosten an den Käufer weiterzugeben.

  • Überblick über die Transaktionen

    Erteilt man zu viele Einzugsermächtigungen, kann man schnell den Überblick über seine Transaktionen verlieren. Hier gilt es das Konto bzw. die Kontobewegungen regelmäßig zu überprüfen.

 

Bildquelle: HDE Handelsverband Deutschland

Anita Sommer

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