
Bargeldlose Zahlungen mit dem Lastschriftverfahren
Beim Lastschriftverfahren wird die Bank beauftragt, Geld von einem bestimmten Konto abzubuchen. Es wird hierbei zwischen zwei Verfahrensarten unterschieden:
Abbuchungsverfahren
Im Abbuchungsverfahren beauftragt der Zahlungspflichtige seine Bank eine Zahlung an einen bestimmten Empfänger auszuführen. Bei diesem Verfahren gibt es kein Widerspruchsrecht.
Einzugsermächtigungsverfahren
Beim Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Erlaubnis, Geld von seinem Konto abzubuchen. Diese Erlaubnis muss schriftlich erfolgen und es gilt ein Widerspruchsrecht von sechs Wochen.
SEPA-Lastschrift – bargeldlose Zahlungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum
Das SEPA-Verfahren („Single Euro Payments Area“) ist eine Vereinheitlichung bargeldloser Zahlungen in der EU, der Europäischen Freihandelsassoziation, Monaco und San Marino. Dadurch können europaweit Lastschriftzahlungen vorgenommen werden. Hier wird nochmals in zwei Kategorien unterteilt:
SEPA-Basislastschrift
Dieses Lastschriftverfahren gilt, wenn mindestens eine der beiden Parteien eine Privatperson ist. Hier gibt es ein Widerspruchsrecht von acht Wochen.
SEPA-Firmenlastschrift
Dieses Lastschriftverfahren gilt für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen oder Geschäftskunden. Das Widerspruchsrecht fällt bei der SEPA-Firmenlastschrift weg.
Das SEPA-Lastschriftmandat
Um Geld von einem Konto einziehen zu dürfen, wird ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt. Dieses Mandat wird vom Zahlungspflichtigen ausgefüllt. Bei einem Firmen-Lastschriftmandat muss der Zahlungspflichtige vor der ersten Belastung das Mandat bei seiner Bank oder Sparkasse bestätigen.
- Das Mandat kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden.
- Ein Lastschriftmandat gilt unbefristet: Es kann vom Zahlungspflichtigen jedoch jederzeit widerrufen werden.
- Das Mandat verfällt automatisch, wenn seit der letzten Abbuchung mehr als 36 Monate vergangen sind.
- Jedem SEPA-Lastschriftmandat muss eine eindeutige Mandatsreferenz zugewiesen werden, sodass jede Lastschrift eindeutig identifiziert werden kann.
Die Vorteile des Lastschriftverfahrens
Beim Lastschriftverfahren wird der Verbraucherschutz großgeschrieben, denn dieses bargeldlose Bezahlungsvorgehen hat viele Vorteile.
Vorteile
Monatliche automatische Abbuchung
Monatliche Kosten können komfortabel bezahlt werden, ohne einen Dauerauftrag oder wiederholte Überweisungen einrichten zu müssen.
Kein Zahlungsverzug
Durch die automatische Abbuchung durch den Zahlungsempfänger kann es nicht zu einem Verpassen der Zahlungsfrist kommen – so vermeiden Sie unerwünschte Mahnungen.
Mandatsreferenz
Alle Zahlungen können durch die Mandatsreferenz eindeutig zugewiesen und nachverfolgt werden.
Vereinbarungen
Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, Ihnen den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens 14 Tage im Voraus mitzuteilen. Kürzere Fristen sind nur möglich, wenn diese vorab vereinbart wurden – zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen oder auf der Rechnung.
Erstattung von Abbuchungen
Nach einer Abbuchung können Sie innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen eine Erstattung verlangen.
Einspruch bei unautorisierter Abbuchung
Bei unautorisierten Abbuchungen – wenn Sie dem Zahlungsempfänger kein Lastschrift-Mandat erteilt oder dieses widerrufen haben - können Sie sogar bis zu 13 Monate danach Einspruch einlegen.
Die Nachteile des Lastschriftverfahrens
Nachteile
Fehlende Deckung des Kontos
Sollte auf der Betrag auf dem Konto des Käufers nicht ausreichend sein so wird die Lastschrift meist abgelehnt und es kommt zu einer Lastschriftrückgabe. Die Lastschriftrückgabe ist für den Händler mit entsprechenden Kosten durch seine Bank verbunden. Der Händler hat die Möglichkeit diese Mehrkosten an den Käufer weiterzugeben.
Überblick über die Transaktionen
Erteilt man zu viele Einzugsermächtigungen, kann man schnell den Überblick über seine Transaktionen verlieren. Hier gilt es das Konto bzw. die Kontobewegungen regelmäßig zu überprüfen.
Bildquelle: HDE Handelsverband Deutschland