
Um einen Mietvertrag zu unterschreiben oder ein neues Auto auf Raten bezahlen zu können, wird häufig eines verlangt: ein makelloser Schufa-Auszug. Doch was tun, wenn aufgrund einer unbezahlten Rechnung in der Vergangenheit ein negativer Eintrag vorhanden ist? Wie wird ein Schufa-Eintrag wieder gelöscht?
Falscheinträge können sofort gelöscht werden
Grundsätzlich hat jeder das Recht, kostenlos Einblick in die Schufa-Informationen zu bekommen. Sollten Falscheinträge vorhanden sein, kann man diese sofort löschen lassen, erklärt die Website bonify.de.
Schufa-Eintrag bei titulierten Forderungen löschen
Ähnlich verhält es sich bei sogenannten titulierten Forderungen. Eine titulierte Forderung des Gläubigers liegt vor, sobald ein Richter die Gültigkeit einer offenen Forderung bestätigt.
Um einen Schufa-Eintrag dann wieder loszuwerden, muss nicht nur die Schuld beglichen werden, sondern auch der Eintrag bei dem zuständigen Gericht gelöscht werden.
Schufa-Eintrag löschen nach Restschuldbefreiung
Wenn ein Schuldner einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt hat, können ihm seine Schulden nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensperiode erlassen werden, erklärt die Website finanztip.de. Diesen Vorgang nennt man Restschuldbefreiung.
Die Wohlverhaltensperiode dauert in der Regel sechs Jahre. Während dieser Zeit ist der Schuldner verpflichtet, den pfändbaren Teil des Nettoeinkommens an einen Treuhänder abzugeben, der diesen dann an die Gläubiger verteilt.
Nach der Wohlverhaltensperiode, beziehungsweise nach der Restschuldbefreiung, dauert es weitere drei Jahre, bis der Schufa-Eintrag gelöscht wird.
Harte Negativeinträge bereinigen
Grundsätzlich gilt immer: Je härter der Negativeintrag, desto komplizierter ist die Löschung des Schufa-Eintrages. Insbesondere im Falle von Privatinsolvenz, müssen die Löschfristen beachtet werden.
Löschfristen für Schufa-Einträge
Die Website vexcash.com listet sämtliche Löschfristen auf:
- Falscheinträge: sofort
- Infos über Girokonten und Kreditkarten: bis zur Kündigung des Kontos
- Kreditanträge: 12 Monate nach Anfrage
- Kreditkonditionen: 12 Monate nach Anfrage (für Firmen nicht sichtbar)
- Infos über Kredite: 3 Jahre nach Rückzahlung
- Daten aus Schuldnerverzeichnissen: 3 Jahre – vorzeitig mit Nachweis vom Amtsgericht möglich
Löschung nach Erledigung
Wenn eine Schuld beglichen wurde, bekommt ein Eintrag bei der Schufa einen sogenannten Erledigungsvermerk. Nach der Erledigung dauert es ebenfalls drei Jahre, bis der Eintrag gelöscht wird.
Schufa bereinigen mit einem Musterbrief aus dem Internet
Wer sich persönlich an die Schufa wenden will, sollte ein formelles Anschreiben aufsetzten und die Belege, dass alle Rechnungen beglichen worden sind, miteinreichen.
Wer sich bei der Formulierung eines Anschreibens unsicher ist, kann sich einen Musterbrief aus dem Internet raussuchen. Die Verbraucherzentrale Bremen stellt auf ihrer Website einen Musterbrief zur Verfügung.
Löschung eines Schufa-Eintrages ist kostenlos
Verbraucher müssen sich grundsätzlich nicht selbst um die Löschung ihrer bei der SCHUFA gespeicherten Daten kümmern. Ist ein Eintrag gerechtfertigt, bleibt er bestehen, bis die definierte Speicherfrist abläuft. Dann wird der Eintrag automatisch gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist auch gegen Bezahlung nicht möglich.
Stellt sich heraus, dass ein Eintrag nicht gerechtfertigt ist, so wird der Eintrag selbstverständlich umgehend gelöscht. Dies ist für Verbraucher immer kostenfrei.
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