
So definiert sich ein gesetzliches Zahlungsmittel
Juristen würden sagen, dass ein gesetzliches Zahlungsmittel das ist, welches im jeweiligen Währungsraum Gültigkeit hat.
In Deutschland ist das gesetzliche Zahlungsmittel seit dem 01. Januar 2002 der Euro.
Der gesamte Euro-Raum verfügt ebenfalls über den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel.
Das gesetzliche Zahlungsmittel dient dazu, die Geldschulden zu begleichen.
Deutsche Euro-Gedenkmünzen gelten in Deutschland ebenfalls als Zahlungsmittel.
Die Zentralbanken sind dafür verantwortlich die Scheine und Münzen in Umlauf zu bringen.
Einschränkungen des gesetzlichen Zahlungsmittels
Im Allgemeinen wird zwischen beschränkten und unbeschränkten Zahlungsmitteln unterschieden:
unbeschränkte Zahlungsmittel
Euro-Scheine sind in Deutschland die einzigen unbeschränkten Zahlungsmittel, da Sie mit ihnen jede Summe bezahlen können.
beschränkte Zahlungsmittel
Die Annahme von Euro-Münzen ist auf 200 Euro und maximal 50 Münzen beschränkt. Darüber hinaus ist die Annahme freiwillig.
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