
Ein neues Gerichtsurteil vom BGH besagt, dass Händler die Gebühren, die ihnen bei der Bezahlung durch Kunden mittels Sofortüberweisung oder PayPal entstehen, an die Kunden weitergeben dürfen.
Extra-Gebühren beim Online-Einkauf
Während Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte gesetzlich verboten sind, dürfen Unternehmen von ihren Kunden künftig für Online-Bezahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Ende März 2021 entschieden. Dies liegt daran, dass bei einer Sofortüberweisung oder der Bezahlung durch PayPal Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt wird, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität. Deshalb steht es nach dem BGH-Urteil jedem Händler frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt.
Angestoßen wurde das Verfahren von der Wettbewerbszentrale. Diese wollte das Fernbusunternehmen Flixbus verklagen, weil es für die Bezahlung mit PayPal zeitweilig extra Gebühren erhoben hatte. Die Zentrale wollte so grundsätzlich klären lassen, ob Händler für die Bezahlung per PayPal und Sofortüberweisung eine Gebühr erheben dürfen. Mit dem Urteil wurde die Klage abgewiesen.