
Das Bundeskartellamt nimmt den Zahlungsdienstleister PayPal ins Visier und leitet ein Verfahren ein.
Verdacht auf Verletzung des Wettbewerbsrechts bei PayPal
Derzeit ermittelt das Bundeskartellamt gegen PayPal. Es besteht der Verdacht der Behinderung des Wettbewerbs und der Beschränkung des Preiswettbewerbs. Untersucht wird, ob der Online-Bezahldienst in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt und dadurch den Wettbewerb behindert. Hintergrund sind die Nutzungsbedingungen von PayPal, nach denen Händler Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn Konsumenten für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen.
Konsumenten sind Leidtragende
„Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen." Händler müssen je nach Zahlungsdienstleister unterschiedliche Beträge zahlen, welche sich zum Teil erheblich zwischen den Dienstleistern unterscheiden, um deren Dienst anzubieten. Und diese Beträge werden üblicherweise auf die Produktpreise aufgeschlagen, sodass schlussendlich die Konsumenten die Kosten tragen. PayPal ist unter den Anbietern nicht nur der führende, sondern auch einer der teuersten Anbieter.
Verfahren des Bundeskartellamts
Um den Sachverhalt zu klären, prüft das Kartellamt zunächst, welche Marktmacht PayPal in Deutschland hat und inwiefern Online-Händler auf den Bezahldienst angewiesen sind. „Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten", unterstrich Mundt.