
Der Handel sieht sich mit höheren Gebühren für Kartenzahlungen konfrontiert. Der europäische Handelsverband EuroCommerce wies bei einer Anhörung der EU-Kommission darauf hin, dass die weltweiten Kartenorganisationen nicht regulierte Kostenbestandteile (sogenannten Scheme Fees) stetig erhöhen.
Höhere Kosten trotz Deckelung von Interbankenentgelten
2015 trat die europäische Verordnung zur Deckelung von Interbankenentgelten in Kraft. Dadurch wurde der Gebührenanteil, der an die kartenausgebenden Banken gezahlt wird, gesenkt. „Gleichzeitig haben die Kartenorganisationen allerdings die nicht regulierten Kostenbestandteile erhöht. Dadurch wird die inzwischen erreichte Senkung teilweise wieder übertroffen“, so der Zahlungsexperte des deutschen Handelsverbands Ulrich Binnebößel. Eine von EuroCommerce in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass Händlern in Europa seit Inkrafttreten der Verordnung mehr als 1,46 Milliarden Euro zusätzliche Kosten durch Erhöhung der sogenannten Scheme Fees entstanden sind. Weitere für 2021 angekündigte Erhöhungen würden nochmals 100 Millionen Euro ausmachen. Für Deutschland zeigt sich laut Studie eine Erhöhung der durchschnittlichen Gebühren um bis zu 67 Prozent. Die Gebühren werden direkt von den Banken an den Handel durchgeleitet und so bleibt am Ende nur die Umlage der Kosten auf die Endpreise und somit auf die Verbraucher. Die EU-Kommission sollte daher die im Grunde erfolgreiche Verordnung zur Deckelung der Interbankenentgelte auch auf die weiteren Gebührenbestandteile ausdehnen.
Die Kostenstruktur bei Kartenzahlung
Die Kosten für Kredit- und Debitkartenzahlungen im Handel umfassen die Nutzungsentgelte für die kartenherausgebenden Banken (Interchange Fees), die Kartenorganisationen (Scheme Fees) sowie die Zahlungsdienstleister des Handels (Acquiring). Die gesetzliche Deckelung gilt bislang nur für Interchange-Gebühren bei europäischen Verbraucherkarten. Die deutsche Girokarte wird allerdings im Handel positiver bewertet, da sie Händler vor noch größeren Kostensteigerungen bewahrt. „Die deutsche Kreditwirtschaft verlangt keine Systemgebühren. Nach einem Beschluss des Bundeskartellamtes muss sie zudem mit dem Handel über die Entgelte verhandeln“, so Binnebößel. Auch das elektronische Lastschriftverfahren ELV trage als Korrektiv zu auskömmlichen Kosten bei.
Extragebühren im Online-Zahlungsverkehr
Der oberste Zivilrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe prüft aktuell, ob für das Bezahlen mit Paypal zusätzliche Kosten verlangt werden dürfen. Die Wettbewerbszentrale hat das Busunternehmen Flixbus verklagt, das seinen Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extragebühr aufbrummt, kennt nach eigenen Angaben aber auch andere Unternehmen, die solche Entgelte kassieren. Am Beispiel Flixbus wollen die Wettbewerbsschützer grundsätzlich klären lassen, ob das erlaubt ist oder nicht, damit für alle dieselben Voraussetzungen gelten. Ob schon ein Urteil verkündet oder dafür ein eigener Termin angesetzt wird, ist offen. Die Richter geben dies am Ende der Verhandlung bekannt.