
Die Anzahl zweifelhafter Kreditkartenanbieter im Netz häuft sich. Mit unseriösen Angeboten von Schufa-freien Krediten und exklusiven Mastercard-Kreditkarten locken die Vermittler den unwissenden Verbraucher an. Die Verbraucherzentrale versucht gegen die dubiosen Online-Händler vorzugehen – zuletzt mit nennenswertem Erfolg.
Methoden der Anbieter
Die Versuche der unseriösen Kreditvermittler im Internet weisen häufig gleiche Muster auf. Angeworben werden die Nutzer durch sogenannte Schufa-freie Kredite und goldene Mastercard-Kreditkarten. Bei den exklusiven Kreditkarten erhalten die Verbraucher allerdings keine Kreditkarte ohne jegliche Schufa-Abfrage, sondern lediglich eine Prepaid-Karte. Diese hat ohnehin keine Kreditmöglichkeit und muss im Rahmen des normalen Kontobudgets vor Nutzung aufgeladen werden.
Hingegen den zahlreichen Aussagen der Website-Betreiber, die Angebote seien fair und transparent, fallen erhebliche Kosten bei der Vermittlung an.
Um die eigenen Produkte noch attraktiver wirken zu lassen, fügen die Anbieter eigenhändig fragwürdige Qualitätssiegel und positive Kundenbewertungen hinzu. Eine Reihe guter Bewertungen ist demnach noch kein stichfester Beweis für eine seriöse Seite.
Möglichkeiten des Widerspruchs
Die Möglichkeiten für das Vorgehen gegen unseriöse Anbieter gestalten sich für die Privat-Verbraucher schwierig.
Fallen Sie auf eine der oben genannten Maschen herein, machen es Ihnen die Anbieter nicht leicht aus dem Vertrag zurückzutreten. Häufig sind die zweifelhaften Unternehmen mit einem Sitz im Ausland gemeldet und nach einem Widerspruch oder einer Stornierung des Vertrags nicht zu erreichen. Trotzdem erhalten Kunden Mahnungen bei Nicht-Zahlung der fälligen Kosten oder sogar eine zusätzliche Rechnung, die Stornierungs-Gebühren beinhält.
Aktueller Fall – Card Company
Ein praktisches Beispiel zu diesem Thema in jüngster Vergangenheit ist der Konflikt zwischen dem Kreditvermittler Card Company und der Verbraucherzentrale Sachsen.
Der Anbieterfirma wurde vorgeworfen, gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstoßen und bei der Vermittlung von Kreditkarten, Konten und Krediten eine Widerrufsbelehrung einzusetzen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Auseinandersetzung landete schließlich vor dem Leipziger Gericht. Dort stimmte der zuständige Richter den Vorwürfen gegen die Card Company zu. Unter anderem befand er auch die Vielzahl der erhobenen Gebühren für unzulässig.
Das Vermittlerunternehmen entschuldigte die Verstöße unzureichend damit, dass die Angebote und Geschäftsbedingungen nicht für den deutschen Markt gedacht waren.
In der Folge des Urteils müssen die unzulässigen Bestimmungen gestrichen werden. Bei Nicht-Einhaltung droht dem Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro.
Überprüfen Sie Kreditvermittler im Internet sorgfältig und gehen Sie keine voreiligen Verträge ein. Seriöse Angebote ohne eine Kreditwürdigkeitsprüfung erhalten Sie in Deutschland in der Regel nicht.
Laut Aussage von Mastercard läge es in der Hand der Lizenznehmer, die Einhaltung der Gesetze ausreichend zu kontrollieren und sicherzustellen. Bei derartigen Vorfällen würden diese sofort kontaktiert, um die Übereinstimmung mit den Gesetzen wiederherzustellen.
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