
Anfang 2019 präsentierte das Bundesfinanzministerium in einem neuen Gesetzentwurf eine abgeänderte Definition der bisher bekannten Sachbezüge. Durch diesen Ansatz hätte der steuerfreie monatliche Zuschuss von 44 Euro der Vergangenheit angehören sollen. Die Zusatzleistung wäre demnach nicht mehr als sogenannter Sachbezug gewertet und in Folge dessen sozialpflichtig versteuert worden. Die geplante Änderung wurde nun zu Gunsten der Prepaidkarten-Anbieter und Verbraucher zurückgezogen.
Definition von Sachbezügen
Unter dem genannten Sachbezug wird eine steuerfreie Geldleistung verstanden. Diese wird dem Arbeitnehmer optional vom Arbeitgeber monatlich zu Verfügung gestellt. Die Höhe darf dabei 44 Euro nicht überschreiten. Festgelegt ist diese Regelung im Paragraf 8 des Einkommenssteuergesetztes. In diesem wird die Steuerfreiheit für Sachleistungen angegeben, die jedoch nicht genauer definiert werden. Die Auszahlung der Zusatzleistung erfolgt nicht mit der Überweisung des eigentlichen Gehalts, sondern wird beispielsweise in Form von Restaurant- und Tankgutscheinen oder anteiliger Zahlung von Fitnessstudio-Abos entrichtet.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Anlage des Betrags auf eine vom Unternehmen gestellte
Prepaid-Kreditkarte. Bis zu 10.000 Euro kann der Arbeitgeber auf die Karte überweisen.
Der Begünstigte erhält bei dieser Variante die freie Auswahl für den Einkauf in stationären Geschäften oder Online-Shops.
Erleichterung für Prepaidkarten-Anbieter
Bekannte Dienstleistungsunternehmen in diesem Bereich sind givve, Sodexo und Spendit.
Die Finanzunternehmen nutzen die Lücke der ungenauen Definition für Sachleistungen im Gesetz und bieten derartige Prepaid-Kreditkarten für interessierte Unternehmen an. Die Karten werden in Kooperation mit dem Zahlungskartenanbieter MasterCard ausgegeben und von den Start-Ups selbst als Sachleistung bezeichnet. Ihr Unternehmenszweck beruht daher auf der Verwaltung steuerfreier Gehaltsextras mit dem Ziel die Mitarbeiterbindung zu verstärken.
Bei einem wirksamen Beschluss des neuen Gesetzentwurfs wäre die Prepaid-Kreditkarte nicht mehr als Sachbezug angesehen worden. Für Arbeitgeber hätte sie damit den Nutzen und die Attraktivität in Bezug auf das eigene Unternehmen verloren.
Laut dem Givve-Gründer Patrick Löffler sind mittlerweile 360.000 Karten in 15.000 Unternehmen im Umlauf. Eine Abänderung der Sachbezug-Definition hätte in Folge dessen eine große betriebliche Gefahr für ihn und gleichartige Anbieter dargestellt.
Bedeutung für Arbeitnehmer
Von der geplanten Veränderung waren allerdings nicht nur die Kreditkartenanbieter betroffen. Auch die geschätzte Anzahl von über sechs Millionen Arbeitnehmer in Deutschland hätte einen nennenswerten Nachteil aus dem Entwurf des Finanzministeriums gezogen. Schließlich würde sich die zusätzliche Geldleistung bei einer Versteuerung nicht ungemein verringern.
Außerdem hätten die Beschäftigten durch die folglich logische Alternative der weiterhin steuerfreien Geschenkgutscheine die freie Wahl für ihre Verwendung verloren. Um eine Einsatzvielfalt zu bewahren wären die Arbeitgeber im Zuge dessen dazu angehalten gewesen, eine größtmögliche Auswahl an Gutscheinen bereit zu stellen.