
Ein Sonderbeauftragter wird die Umsetzung der verordneten Maßnahmen bei N26 überwachen. Im Mittelpunkt der Überprüfung stehen Mängel im Risikomanagement.
BaFin setzt N26 Wachstumsgrenzen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnet neue Maßnahmen an, um das Wachstum der Berliner Internet-Bank N26 zu bremsen. Die Auflagen sind nun seit 6. November 2021 rechtskräftig, da kein Widerspruch auf Seiten des Unternehmens eingelegt wurde. Demnach darf die Online-Bank in Europa nur noch 50.000 Neukunden pro Monat aufnehmen. Diese Begrenzung wird begründet durch Mängel im Risikomanagement der Bereiche IT sowie Outsourcing, welche laut BaFin durch das starke Wachstum von N26 entstanden sind. Die Beseitigung dieses Defizits muss innerhalb einer festgesetzten Frist erfolgen. Zusätzlich beschränkt die BaFin den Forderungswert für Risikopositionen, die durch Immobilien besichert sind, auf 500 Millionen Euro. Dies gilt für alle 25 Länder, in denen das Unternehmen tätig ist.
Um die korrekte Umsetzung der Vorgaben zu gewährleisten, wird ein von der Finanzaufsicht bereitgestellter Sonderbeauftragter eingesetzt, der den Fortschritt überwacht und darüber berichtet. Über eine schrittweise Aufhebung des Neukunden-Limits entscheidet die BaFin in Abstimmung mit dem Sonderbeauftragten und abhängig von dem erlangten Fortschritt.
Zusammenhang mit vergangenen Maßnahmen
Die neuen Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit den Auflagen vom Mai 2021. Im Mittelpunkt stand hier die Beseitigung von Problemen hinsichtlich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Darauffolgend verhängten die Behörden eine Geldstrafe in Höhe von 4,25 Millionen Euro wegen einer hohen Anzahl an verspäteten Verdachtsmeldungen. Die neue Wachstumsbeschränkung soll deswegen unter anderem dazu beitragen, dass das Unternehmen sich auf Kundenidentifikationsprozesse, Transaktionsmonitoring sowie die Meldungen bei Verdachtsfällen konzentrieren kann.