
Seit dem 14. Juni 2024 ist es für Karteninhaber nicht mehr möglich, Online- oder Ladenkäufe zu tätigen, Bargeld an Geldautomaten abzuheben oder andere Zahlungen wie Daueraufträge durchzuführen. Stattdessen können Nutzer nur noch E-Geld-Konten führen und SEPA-Überweisungen vornehmen.
Bis zum 10. August 2024 haben Kunden jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich in ihr Onlinekonto einzuloggen, ihren Kontostand abzurufen, persönliche Daten und Transaktionshistorien einzusehen und ihr Guthaben per SEPA-Überweisung auf ein anderes Bankkonto zu übertragen.
Kündigungsfrist abgelaufen, was nun?

Es wird dringend empfohlen, alle Gelder vor dem 10. August 2024 abzuheben oder auf andere Konten zu transferieren, um zusätzliche Gebühren für die Verwahrung und manuelle Rückzahlungen zu vermeiden. Nach dem 10. August 2024 werden auch SEPA-Transaktionen über das Viabuy-Portal nicht mehr möglich sein. Viabuy wird jedoch ein Verfahren einrichten, um Guthaben nach dem Kündigungsdatum zurückzuzahlen. Auch hier können Gebühren anfallen.
Weitere Informationen
Karteninhaber sollten zeitnah handeln, um mögliche Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Detaillierte Auskünfte finden sich auf der offiziellen Viabuy-Website. Bei Fragen können sich Kunden direkt an den Viabuy-Kundenservice wenden.
