Kartellamt versucht die Kosten für den Verbraucher zu senken
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), die Dachorganisation der Bankenverbände, hatte dem Kartellamt einen Vorschlag unterbreitet: Die Gebühr für das Abheben an fremden Geldautomaten sollte den Kunden maximal fünf Euro kosten. Dieser Vorschlag ist nun abgelehnt worden, da der Betrag zu hoch sei und sich vermutlich als Festbetrag etablieren würde. Zu hohe Gebühren sind es vor allem deshalb, weil die tatsächlich anfallenden Kosten pro Abhebung nach Expertenmeinung bei nur 0,63 Euro liegen.
Entsprechend muss der ZKA nun einen neuen Vorschlag erarbeiten. Langfristig gesehen ist das sicherlich als positives Signal zu werten, denn der künftige Betrag fürs „Fremdgehen“ dürfte unter fünf Euro liegen. Kurz- bis mittelfristig bleiben die aktuellen Gebühren jedoch bestehen und somit teuer. Der Streit am Geldautomaten geht damit in eine neue Runde.